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   BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76   

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https://dejure.org/1977,872
BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,872)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1977 - I ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,872)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1977 - I ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs - Grundsätze für die Festsetzung des Streitwertes - Klageerhebung eines Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 28
  • GRUR 1977, 748
  • DB 1977, 1598
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender -

    Auszug aus BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76
    Maßgebend waren dabei die Grundsätze, die der Senat in seinem Beschluß vom 5. Juli 1967 (GRUR 1968, 106 - Ratio-Markt) für die Bewertung von Unterlassungsklagen dargelegt hat, die von Vereinen zur Förderung des lauteren Wettbewerbs, die keine eigenen unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen verfolgen, erhoben werden.
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 187/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahntätigkeit eines Kleinunternehmers

    Sein Vorschlag ist daher nicht einfach zu übernehmen, sondern anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblicher Wertfestsetzungen in gleichartigen oder ähnlichen Fällen in vollem Umfang nachzuprüfen (BGH, GRUR 1977, 748, 749 - Kaffee-Verlosung II).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 3/15

    Verantwortlichkeit des Anbieters von Elektrogeräten für Verstöße gegen die

    Klagt - wie hier - ein einzelner Mitbewerber, ist Bewertungsmaßstab allein dessen Eigeninteresse und nicht das Interesse Dritter oder der Allgemeinheit (BGH, GRUR 1977, 748, 749 - Kaffee-Verlosung).

    Auch wenn Parteiangaben zum Streitwert grundsätzlich indizielle Bedeutung zukommt, darf das Gericht sie nicht unbesehen übernehmen, sondern muss sie anhand der objektiven Gegebenheiten in vollem Umfang selbständig nachprüfen, und zwar nicht nur auf ihre Unvertretbarkeit (vgl. BGH, GRUR 1977, 748, 749 - Kaffee-Verlosung II; Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rdnr. 5.3a); insoweit haben die vorstehend angeführten Umstände den Senat zu einer von den Vorstellungen des Klägers abweichenden Bewertung veranlasst.

  • OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11

    Unlauterer Wettbewerb: Fehlende Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines

    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers zu Beginn des Verfahrens - im Streitfall: 300.000,- EUR (vgl. Klageschrift) - in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung ; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme ; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II ; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt ), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
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